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Rechtsanwalt für Erbrecht in Mattighofen, Bezirk Braunau 

Im Erbrecht sind alle Regelungen und Vorschriften festgehalten, die sich mit der Rechtsnachfolge von Verstorbenen befassen. Ihr Testament schafft Klarheit in Fragen der Vermögensaufteilung für Ihre Nachkommen.

 

Verlassenschaften und Testamente

Wollen Sie in Vermögenssachen Sicherheit für Ihre Erben schaffen, so ist Mag. Aumayr Ihr Partner für die Erstellung klarer Testamente und letztwilliger Verfügungen.

Unser Angebot in der Anwaltskanzlei im Bezirk Braunau:

 

Der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger

Für die Erstellung von Testamenten und die Annahme von Verfügungen ist es wichtig zu wissen, dass der Erbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden übernimmt. Sollten Sie als Erbe in einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung genannt sein, so unterzeichnen Sie die Annahme nicht leichtfertig. Konsultieren Sie vor Unterfertigung der Erbantrittserklärung Ihren Rechtsbeistand.

Ihr Partner im Erbrecht und schriftlichen Abhandlungsverfahren!

 

Mag. Aumayr informiert Sie in Erbfragen und vertritt Sie bei Erbstreitigkeiten im Bezirk Braunau. Rufen Sie uns an! 

Kontakt

Mag. Christoph Aumayr

Braunauer Straße 2
5230 Mattighofen

Telefon +43 7742 58002

%72%65%63%68%74%40%72%61%2D%61%75%6D%61%79%72%2E%61%74