Patientenverfügungen und Obsorgevollmachten in Mattighofen, Bezirk Braunau
Rechtsanwalt Mag. Christoph Aumayr informiert Sie persönlich und individuell zu allen Ihren Fragen rund um Patientenverfügungen und Obsorgevollmachten.
Patientenverfügungen – medizinische Behandlung nach Ihren Wünschen
Im Falle von schwersten Erkrankungen ist es möglich, dass ein Patient seine Wünsche nicht mehr äußern kann. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, dass Sie bestimmte Behandlungen ablehnen.
Diese Verfügung wird wirksam wenn:
- ein Patient nicht reden oder auf sonstige Weise kommunizieren kann
- er nicht über die geistigen Fähigkeiten verfügt, die für eine valide Entscheidung nötig wären.
Die Obsorgevollmacht
In der Obsorgevollmacht können Erziehungsberechtigte festlegen, wer für die Pflege und Erziehung eines Kindes, das noch minderjährig ist, im Notfall oder im Falle einer Abwesenheit zuständig ist. Die Obsorgepflicht obliegt in der Regel den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten (etwa Adoptiveltern). Wollen Sie sichergehen, dass sich die von Ihnen gewünschten Personen im Notfall oder temporär um Ihre Kinder kümmern, so berät Sie Mag. Aumayr und setzt eine Obsorgevollmacht für Sie auf.
Obsorgevollmachten:
- temporär zum Beispiel für Reisen
- permanent, wenn Erziehungsberechtigte auf Dauer ausfallen (etwa durch Tod)