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Patientenverfügungen und Obsorgevollmachten in Mattighofen, Bezirk Braunau 

Rechtsanwalt Mag. Christoph Aumayr informiert Sie persönlich und individuell zu allen Ihren Fragen rund um Patientenverfügungen und Obsorgevollmachten.

Patientenverfügungen – medizinische Behandlung nach Ihren Wünschen

Im Falle von schwersten Erkrankungen ist es möglich, dass ein Patient seine Wünsche nicht mehr äußern kann. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, dass Sie bestimmte Behandlungen ablehnen.

 

Diese Verfügung wird wirksam wenn:

 

Die Obsorgevollmacht

In der Obsorgevollmacht können Erziehungsberechtigte festlegen, wer für die Pflege und Erziehung eines Kindes, das noch minderjährig ist, im Notfall oder im Falle einer Abwesenheit zuständig ist. Die Obsorgepflicht obliegt in der Regel den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten (etwa Adoptiveltern). Wollen Sie sichergehen, dass sich die von Ihnen gewünschten Personen im Notfall oder temporär um Ihre Kinder kümmern, so berät Sie Mag. Aumayr und setzt eine Obsorgevollmacht für Sie auf.

Obsorgevollmachten:

 

Kontaktieren Sie uns für die Erstellung von Patientenverfügungen und Obsorgevollmachten im Bezirk Braunau.

Kontakt

Mag. Christoph Aumayr

Braunauer Straße 2
5230 Mattighofen

Telefon +43 7742 58002

%72%65%63%68%74%40%72%61%2D%61%75%6D%61%79%72%2E%61%74